Leider ist es uns aufgrund der aktuellen Situation nicht möglich, die Generalversammlung zum anberaumten Termin am Freitag, dem 23.04.2021 im Gemeindeamt durchzuführen.
Laut Verordnung vom 30.03.2021 sind derzeit sämtliche Veranstaltungen die Vereine betreffen grundsätzlich untersagt, sofern diese verschiebbar sind (Gemäß § 2 Abs 3a Gesellschaftsrechtliches COVID-19-Gesetz – COVID-19-GesG, BGBl I 16/2020 in der geltenden Fassung, kann eine Versammlung gemäß Vereinsgesetz bis zum Jahresende 2021 verschoben werden).
Wir hoffen jedoch auf zeitnahe Lockerungen der Vorschriften, sodass wir sobald es die Situation erlaubt, die Generalversammlung durchführen können.
Bis dahin wird der Vorstand weiterhin wie gewohnt für euch da sein.